Für Autofahrer, die beim Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung erwischt werden, kann dies zu einer teuren Angelegenheit werden. Die Polizei muss dabei allerdings exakt darlegen können, wie und wo der Fahrer beim Telefonieren am Steuer ertappt wurde. Dies besagt das aktuelle Urteil des OLG in Karlsruhe, wie aus den Meldungen auf Focus Online und im Ratgeber Recht hervor geht. (weiterlesen…)
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